Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Software "Eleqta".

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Eleqta“ zwischen der Schweikert Digital Solutions GmbH, Hauptstraße 50, 97922 Lauda-Königshofen (Anbieter) und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden „Eleqta“ als cloudbasierte Software (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Eleqta dient der digitalen Durchführung, Dokumentation und Archivierung von Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, der Verwaltung von Endkunden, Geräten und Messgeräten sowie der Erstellung und Verifizierung von Prüfprotokollen. „Endkunden“ sind die Auftraggeber des Kunden, deren Geräte der Kunde mit Eleqta prüft.

(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters und dem vom Kunden gebuchten Tarif in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Nicht beschriebene Eigenschaften sind nicht geschuldet.

(3) Die Software wird über den Webbrowser bereitgestellt. Leistungsübergabepunkt ist der Internetausgang des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung, die Endgeräte und den Browser des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

(4) Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung mit richtigen und vollständigen Angaben voraus. Der Kunde kann seine Eingaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren.

(2) Mit dem Abschluss der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Bei einer Online-Registrierung bezieht sich das Angebot zunächst auf die kostenlose Testphase nach § 4.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Zugang freischaltet oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt. Bei einer Online-Registrierung setzt der Zugang voraus, dass der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt hat. Bestätigt er sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung, löscht der Anbieter die Registrierung. Ein Zahlungsmittel ist für die Registrierung nicht erforderlich. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 zustande.

(4) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Registrierung per E-Mail. Diese AGB sind auf der Website des Anbieters jederzeit abrufbar; der Kunde sollte sie speichern oder ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(6) Der Vertrag kann auch auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters geschlossen werden, etwa mit Rechnungsstellung statt Online-Zahlung. Dann gelten diese AGB ergänzend zum Angebot.

§ 4 Testphase

(1) Eine Online-Registrierung eröffnet dem Kunden eine kostenlose Testphase. Die Dauer der Testphase (derzeit 30 Tage) wird vor der Registrierung angezeigt. Sie beginnt mit der Registrierung.

(2) Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel zu hinterlegen. Die Testphase endet mit Ablauf ihrer Dauer automatisch. Es fallen keine Kosten an, und es entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement.

(3) Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst zustande, wenn der Kunde aktiv einen Tarif bucht und dafür ein Zahlungsmittel hinterlegt. Bucht der Kunde während der Testphase, bleibt die restliche Testphase erhalten und die erste Zahlung wird mit deren Ende fällig. Bucht der Kunde erst nach Ablauf der Testphase, beginnt die Zahlungspflicht mit der Buchung. Der Anbieter weist den Kunden vor der Buchung auf den Zeitpunkt der ersten Zahlung hin.

(4) In der Testphase gelten Funktionsumfang und Nutzungsgrenzen des gewählten Tarifs. Die in der Testphase erfassten Daten bleiben bei der Buchung eines Tarifs erhalten.

(5) Hat der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif gebucht, ist der Zugang danach auf das Ansehen und den Export der Daten sowie auf die Buchung eines Tarifs beschränkt. Der Anbieter weist den Kunden rechtzeitig vor dem Ende der Testphase per E-Mail darauf hin.

(6) Hat der Kunde auch 60 Tage nach dem Ende der Testphase keinen Tarif gebucht, löscht der Anbieter das Kundenkonto und die gespeicherten Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Anbieter weist den Kunden mindestens 14 Tage vor der Löschung per E-Mail darauf hin. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben.

(7) Jedes Unternehmen kann die Testphase nur einmal nutzen. Bei Missbrauch, etwa bei wiederholten Registrierungen desselben Unternehmens, kann der Anbieter eine Testphase verweigern oder beenden und den Zugang nach Maßgabe von § 19 einschränken oder sperren.

§ 5 Tarife und Nutzungsgrenzen

(1) Der Anbieter bietet Tarife mit unterschiedlichem Funktionsumfang und unterschiedlichen Nutzungsgrenzen an. Die Grenzen betreffen insbesondere die Zahl der Benutzer mit Prüfberechtigung (Prüfsitze), der angelegten Endkunden und der Prüfungen je Kalendermonat.

(2) Ist eine Nutzungsgrenze erreicht, kann der Kunde die betroffene Funktion bis zum Wechsel in einen höheren Tarif oder bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats nicht weiter nutzen, etwa keine weitere Prüfung anlegen. Bereits gespeicherte Daten bleiben unberührt.

(3) Ein Wechsel in einen höheren Tarif sowie von monatlicher auf jährliche Abrechnung wirkt sofort. Der Anbieter berechnet die Preisdifferenz für den laufenden Abrechnungszeitraum. In der Testphase wirkt ein Tarifwechsel sofort und ohne Berechnung.

(4) Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Er ist nur möglich, wenn die dann bestehende Nutzung, etwa die Zahl der Benutzer, die Grenzen des niedrigeren Tarifs nicht überschreitet.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software im Rahmen des gebuchten Tarifs vertragsgemäß zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zulässig. Die Erstellung von Prüfprotokollen für die Endkunden des Kunden gehört dazu. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software oder von Zugängen an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Zugänge sind personengebunden. Mehrere Personen dürfen sich keinen Zugang teilen.

(4) Untersagt sind insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Reverse Engineering und automatisiertes Auslesen der Software, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes erlauben.

(5) An den mit Eleqta erzeugten Prüfprotokollen (PDF) räumt der Anbieter dem Kunden ein dauerhaftes, auch nach Vertragsende fortbestehendes Recht ein, sie für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und gegenüber seinen Endkunden und Behörden weiterzugeben.

(6) Alle übrigen Rechte an der Software, am Namen und an der Marke „Eleqta“ verbleiben beim Anbieter.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten oder auf der Website ausgewiesenen Preise des gebuchten Tarifs. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kunde wählt monatliche oder jährliche Abrechnung. Die Gebühren sind jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum fällig, bei einer Buchung während der Testphase erstmals mit deren Ende (§ 4 Abs. 3).

(3) Die Zahlung wird bei Online-Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt, per Karte, SEPA-Lastschrift oder PayPal, soweit angeboten. Der Kunde sorgt für ein gültiges und gedecktes Zahlungsmittel. Scheitert eine Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Kosten, etwa Rücklastschriftgebühren.

(4) Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch bereit, per E-Mail oder im Kundenkonto. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und hält seine Rechnungsdaten, insbesondere Firma, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, aktuell.

(5) Schlägt eine Zahlung fehl, versucht der Anbieter oder der Zahlungsdienstleister, sie erneut einzuziehen. Bleibt die Zahlung aus, darf der Anbieter den Zugang nach Maßgabe von § 19 einschränken oder sperren. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, insbesondere Verzugszinsen, bleiben unberührt.

(6) Der Anbieter darf die Entgelte für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich seine Kosten für die Leistungserbringung erhöhen, etwa für Rechenzentrum und Infrastruktur, Drittsoftware, Zahlungsabwicklung, Personal oder Energie. Kostensenkungen gibt er in gleichem Maße weiter. Eine Anpassung ist höchstens einmal in zwölf Monaten möglich. Der Anbieter teilt sie dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; bei jährlicher Abrechnung wirkt sie frühestens zum nächsten Abrechnungsjahr. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen (Sonderkündigungsrecht). Hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem Wirksamwerden.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Das kostenpflichtige Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Jeder Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Bei einem individuellen Angebot mit Mindestlaufzeit gilt diese.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, im Kundenkonto unter Einstellungen und Abrechnung oder in Textform. Bis zum Wirksamwerden kann er die Kündigung im Kundenkonto zurücknehmen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht erstattet.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums in Textform kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende erstattet er anteilig.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit der Zahlung in Verzug bleibt oder wesentlich gegen § 6 oder § 9 verstößt.

(5) Was nach Vertragsende mit den Daten geschieht, regelt § 15.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm und seinen Benutzern eingegebenen Daten richtig und vollständig sind, insbesondere Geräte-, Mess- und Prüfdaten.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass Prüfungen ausschließlich von dafür fachlich qualifizierten und befugten Personen durchgeführt werden.

(3) Der Kunde prüft nur mit geeigneten, ordnungsgemäß kalibrierten und gewarteten Messgeräten und wählt in der Software das Messgerät aus, mit dem er tatsächlich gemessen hat.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde verwendet sichere Passwörter und meldet den Verdacht auf Missbrauch eines Zugangs unverzüglich. Er haftet für Handlungen seiner Benutzer wie für eigene.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten, insbesondere der Daten seiner Endkunden und Mitarbeiter, berechtigt ist, und dass die Daten keine rechtswidrigen Inhalte enthalten.

(6) Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die den Betrieb der Software oder der dahinterliegenden Systeme beeinträchtigen können, und umgeht keine Sicherheitsmechanismen oder Nutzungsgrenzen.

(7) Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell. Mitteilungen des Anbieters an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.

§ 10 Kundendaten, Prüfberichte und Verifizierung

(1) Die Rechte an den vom Kunden eingegebenen oder mit der Software erzeugten Daten (Kundendaten) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen, soweit das zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist, etwa für Sicherungen und für den Versand von Protokollen auf Veranlassung des Kunden.

(2) Prüfberichte entstehen automatisiert auf Grundlage der Eingaben des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sie inhaltlich richtig oder rechtlich und normativ ausreichend sind.

(3) Jedes Prüfprotokoll erhält eine Verifizierungs-ID, die als QR-Code im PDF ausgegeben wird. Über die Verifizierungsseite des Anbieters kann jeder, der die ID kennt, die zu diesem Protokoll gespeicherten Daten abrufen, insbesondere Prüfergebnis, Prüfdatum, Name des Prüfers, Endkunde, Gerätedaten, Messwerte und die Prüfhistorie des Geräts. Der Kunde stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist und die betroffenen Personen, etwa seine Prüfer, informiert hat.

(4) Die Verifizierung zeigt, dass ein Protokoll mit dieser ID im System gespeichert ist, und gibt den gespeicherten Stand wieder. Sie ersetzt keine Unterschrift und keine qualifizierte elektronische Signatur und bestätigt nicht die fachliche Richtigkeit des Protokolls.

(5) Die Verifizierung steht nur zur Verfügung, solange die Protokolldaten beim Anbieter gespeichert sind. Nach der Löschung nach § 15 ist sie nicht mehr abrufbar. Der Kunde archiviert die Protokolle, die er länger benötigt, selbst.

§ 11 Keine Prüf- oder Rechtsberatung

(1) Die Software ersetzt keine fachliche und keine rechtliche Prüfung. Der Anbieter erbringt keine Prüf-, Zertifizierungs- oder Rechtsberatungsleistungen.

(2) Automatische Bewertungen beruhen ausschließlich auf den eingegebenen Daten und auf den hinterlegten oder vom Kunden eingestellten Grenzwerten. Diese orientieren sich an den einschlägigen Normen, etwa DIN VDE 0701/0702 und DIN EN 50678/50699, sind aber eine Arbeitshilfe. Sie ersetzen nicht die fachliche Einschätzung der Prüferin oder des Prüfers vor Ort. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass sie für jede Konstellation, jede Normfassung und jede behördliche oder vertragliche Anforderung genügen.

(3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen, für die Festlegung von Prüfverfahren und Prüffristen und für die Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse vor Weitergabe an Endkunden liegt vollständig beim Kunden.

§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und Mängel

(1) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 99 Prozent im Jahresmittel am Leistungsübergabepunkt. Nicht eingerechnet werden Zeiten, in denen die Software wegen Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder von Netzbetreibern.

(2) Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Der Anbieter kündigt geplante Wartungen nach Möglichkeit vorher an und legt sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Kurzfristige Wartungen aus Sicherheitsgründen bleiben zulässig.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Zeit. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Rahmen von § 13 unberührt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden, etwa durch Exporte und das Speichern der Prüfprotokolle als PDF, für die Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften Eingaben, Grenzwerteinstellungen oder ungeeigneten oder nicht kalibrierten Messgeräten des Kunden oder auf der Verletzung von Pflichten des Kunden nach § 9 beruhen.

(6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens in drei Jahren ab Entstehung. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(7) Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Besuch der Website und bei der Registrierung gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Soweit der Anbieter bei der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Daten von Endkunden und deren Ansprechpartnern sowie Namen und E-Mail-Adressen der Benutzer und Prüfer, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter.

(3) Die Parteien schließen hierzu eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil des Vertrags wird. Der Anbieter stellt sie dem Kunden zum Abschluss bereit, spätestens auf Anforderung in Textform.

(4) Die Kundendaten werden auf Servern in Deutschland gespeichert. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, insbesondere Zugriffsschutz, Trennung der Daten verschiedener Kunden, verschlüsselte Übertragung und regelmäßige Sicherungen.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung gegenüber seinen Endkunden und Mitarbeitern rechtmäßig ist, insbesondere dass er seine Informationspflichten erfüllt.

§ 15 Datensicherung, Datenexport und Vertragsende

(1) Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig, um das System im Störfall wiederherstellen zu können. Die eigene Archivierung des Kunden ersetzt das nicht. Der Kunde bleibt für die Einhaltung gesetzlicher, normativer und vertraglicher Aufbewahrungsfristen für seine Prüfunterlagen verantwortlich.

(2) Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Prüfprotokolle als PDF herunterladen. Weitere Exportfunktionen, etwa der Datenexport, stehen nach Maßgabe des gebuchten Tarifs zur Verfügung.

(3) Nach Vertragsende ist der Zugang für mindestens 30 Tage nur lesend möglich (Auslaufphase). Eine im Tarif enthaltene Exportfunktion bleibt in dieser Zeit nutzbar. Verlangt der Kunde innerhalb der Auslaufphase in Textform die Herausgabe seiner Daten, stellt der Anbieter ihm einmalig und kostenfrei die Prüfprotokolle als PDF und die Stammdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.

(4) Nach der Auslaufphase löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben. Rechnungs- und Vertragsdaten bewahrt der Anbieter entsprechend den steuer- und handelsrechtlichen Fristen auf.

(5) Der Kunde kann die Löschung seiner Daten auch schon früher in Textform verlangen. Er erklärt damit, dass er die Daten nicht mehr benötigt.

(6) Für das Ende der Testphase ohne Buchung eines Tarifs gelten statt der Absätze 3 und 4 die Regelungen in § 4 Abs. 5 und 6.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Partei aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offenlegen muss.

(2) Die Weitergabe an Unterauftragnehmer, Berater und Mitarbeiter ist zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Information zur Vertragsdurchführung benötigen.

(3) Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 17 Support

(1) Support erfolgt per E-Mail und über das Kontaktformular in der Software zu den dort angegebenen Supportzeiten.

(2) Der Umfang des Supports richtet sich nach dem gebuchten Tarif und der Leistungsbeschreibung.

(3) Der Anbieter bemüht sich um zeitnahe Bearbeitung. Bestimmte Reaktionszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Individuelle Anpassungen, Schulungen und die Übernahme von Altdaten gehören nicht zum Support und werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

§ 18 Leistungsänderungen

(1) Der Anbieter darf die Software und seine Leistungen weiterentwickeln und anpassen, wenn dies aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen, wegen geänderter Normen oder zur Verbesserung der Software erforderlich oder zweckmäßig ist und der Vertragszweck gewahrt bleibt.

(2) Wesentliche Verschlechterungen der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausgeschlossen. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher an. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(3) Funktionen, die ausdrücklich als Beta oder Vorschau gekennzeichnet sind, kann der Anbieter jederzeit ändern oder einstellen. Für sie gilt die Verfügbarkeitszusage nach § 12 nicht.

§ 19 Einschränkung und Sperrung des Zugangs

(1) Der Anbieter darf den Zugang des Kunden ganz oder teilweise einschränken, auch auf reinen Lesezugriff, oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht vorliegen, wenn vom Zugang eine Gefahr für die IT-Sicherheit des Systems ausgeht oder wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist.

(2) Der Anbieter wählt das mildeste geeignete Mittel, informiert den Kunden unverzüglich in Textform und hebt die Maßnahme auf, sobald der Grund entfallen ist.

(3) Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Maßnahme bestehen, es sei denn, sie war unberechtigt.

§ 20 Referenznennung

(1) Der Anbieter darf den Kunden mit Firmennamen und Firmenlogo als Referenzkunden auf der eigenen Website und in Präsentationsunterlagen nennen. Prüfdaten und Daten der Endkunden des Kunden werden dabei nicht genannt.

(2) Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Zeit.

§ 21 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit er durch Ereignisse höherer Gewalt an der Leistung gehindert ist. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, großflächige Ausfälle von Strom oder Telekommunikation und Cyberangriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen eintreten.

(2) Die Parteien informieren sich unverzüglich über solche Ereignisse und bemühen sich, deren Folgen gering zu halten.

§ 22 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit das zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, für Leistungsänderungen nach § 18 oder zur Beseitigung von Regelungslücken und Unklarheiten erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Preise und die Hauptleistungspflichten kann er auf diesem Weg nicht ändern; für Preisanpassungen gilt § 7 Abs. 6.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist ihn auf sein Widerspruchsrecht und darauf hin, dass sein Schweigen als Zustimmung gilt.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann nach § 8 Abs. 3 ordentlich kündigen.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(5) Der Kunde darf gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

(6) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026